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Schulthemen A-Z

 

Absenzen
  • Voraussehbare Absenzen (z. B. Arzttermine): Diese müssen frühzeitig der Klassenlehrperson gemeldet werden. Für Urlaubsanfragen muss ein Gesuch eingereicht werden. 
  • Kurzfristige Absenzen (z. B. Krankheit): Diese müssen vor Unterrichtsbeginn der Lehrperson über KLAPP (Absenz/Abmeldung) mitgeteilt werden. 
  • Notfallmassnahmen: Wenn ein Schulkind unabgemeldet fehlt und die Eltern nicht erreicht werden können, wird die Schulleitung informiert. Falls notwendig, wird später auch die Polizei eingeschaltet. 
Arzt / Schularzt

Alle Schulkinder werden im obligatorischen Kindergarten, in der 4. und 8. Klasse durch den Schularzt untersucht. Die Kosten übernimmt die Gemeinde.

Begabungsförderung

Die Begabungsförderung findet im Rahmen des Unterrichts statt. Die Klassenlehrpersonen werden von den Lehrpersonen für integrative Förderung (IF) unterstützt. Alle Kinder führen ein (Talent)Portfolio.

Bibliothek

Die Schulkinder haben die Möglichkeit, die schuleigene Bibliothek am Schulstandort Hohenrain regelmässig zu besuchen.

Bildungskommission

Die fünfköpfige Bildungskommission wird von der Gemeindeversammlung gewählt. Das Gremium ist eine Kommission ohne Entscheidungskompetenz. Die Bildungskommission unterstützt und berät den Gemeinderat und die Schulleitung in allen Belangen der Volksschulbildung. Die Bildungskommission erarbeitet zusammen mit der Schulleitung den Leistungsauftrag sowie die Ausgestaltung und die Organisation des vom Gemeinderat festgelegten kommunalen Volksschulangebots.

Duschen

Da das Duschen zum Turnunterricht gehört, duschen die Schülerinnen und Schüler mindestens nach jeder Doppellektion. Wenn ein Kind einmal nicht duschen darf, teilen die Eltern dies der Lehrperson schriftlich mit.

Dyskalkulie-Unterricht

Dieses Unterstützungs- und Förderangebot wird von IF-Lehrpersonen im Rahmen der integrativen Förderung aufgrund einer vom Schulpsychologischen Dienst verordneten Fördermassnahme erteilt. Grundsätzlich unterliegen Lernende mit einer Rechenstörung den für alle Lernenden geltenden Massstäben der Leistungserhebung und Leistungsbewertung. Unter Einbezug der Eltern und in Absprache mit dem Kinde werden durch die beteiligten Lehrpersonen Massnahmen zur Unterstützung im Unterricht und bei Lernzielüberprüfungen festgelegt. Diese werden schriftlich vereinbart und allen Beteiligten zugestellt.

Elternabende

Elternabende finden grundsätzlich zu Beginn des neuen Schuljahres bei jenen Klassen statt, wo ein Wechsel der Klassenlehrperson stattgefunden hat. Weitere Elternabende oder -anlässe sind jederzeit möglich. Am Elternabend erwarten wir die Teilnahme der Eltern.

Elterngespräche

In jedem Schuljahr findet vom Kindergarten bis zur 6. Klasse mindestens ein Beurteilungsgespräch statt. Es wird auf der Grundlage eines Fremdbeurteilungsdokuments geführt. Im Kindergarten und in der 1./2. Klasse finden diese im Rahmen von Ganzheitlich Beurteilen und Fördern (GBF) statt. Bei den Elterngesprächen ist das Kind anwesend. Es werden die drei Beurteilungsbereiche Sach-, Sozial- und Selbstkompetenz angesprochen. Die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen werden gleichwertig beurteilt und gefördert.

Familienergänzende Betreuung Verein Chenderhand

Der Verein Chenderhand Hochdorf vermittelt Plätze in Tagesfamilien in den Gemeinden Hochdorf, Ballwil, Eschenbach, Hohenrain, Inwil und Römerswil.
Vermittlung: 041 914 92 50

Elternmitwirkung

Es gibt verschiedene Ebenen der Elternmitwirkung:

  • Individuelle Ebene: Elterngespräche, Kontaktheft, Telefonate, … 
  • Klassenebene: Unterrichtsbesuche, Elternabende, …
  • Schulhausebene: Elternstamm (pro Klasse 2 Elternvertretungen)
  • Schulebene: Elternrat (pro Klasse 1 Elternvertretung)

Die Volksschule Hohenrain ist an einer konstruktiven Zusammenarbeit sehr interessiert (Konzept Elternmitwirkung [pdf, 213 KB]).

 

Ferienplan

Der Ferienplan [pdf, 53 KB] der Volksschule Hohenrain richtet sich nach der kantonalen Vorgabe.

Frühe Sprachförderung

Alle Kinder sollen mit ausreichenden Deutschkenntnissen in die Schule starten können. Darum wird für Kinder mit Bedarf ein Angebot zur Verfügung gestellt, welches die Kinder sprachlich und auch ganzheitlich fördert. Die frühe Sprachförderung erfolgt im freiwilligen Kindergartenjahr. Die Art und der Inhalt der Förderung richten sich nach dem Entwicklungsstand und dem Interesse des Kindes. Die frühe Sprachförderung erfolgt integrativ und spielerisch.

Ganzheitlich beurteilen und fördern (GBF)

Im Kindergarten und in der 1./2. Klasse werden die Leistungen mittels GBF beurteilt. GBF ist eine förderorientierte Beurteilung. Sie berücksichtigt die individuellen Lernbedingungen und Lernprozesse der Lernenden. Die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen werden gleichwertig beurteilt und gefördert.

Integrative Förderung (IF)

Die Integrative Förderung (IF) ist eine Unterstützung für alle Kinder in der Regelschule. Im Zentrum steht der Klassenunterricht. Klassenlehrperson, IF-Lehrperson und Fachlehrperson planen, realisieren und reflektieren den Unterricht gemeinsam. Innerhalb der Klasse werden für ausgewählte Förderschwerpunkte flexible Lerngruppen gebildet.
Schulkinder mit besonderen Bedürfnissen werden an der Volksschule Hohenrain integrativ gefördert. Wir sind bestrebt den Kindern eine individuelle Förderung der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz anzubieten. Die Lehrpersonen für Integrative Förderung (IF) und die Schulischen Heilpädagoginnen (SHP) arbeiten im Kindergarten und in der Primarschule

Integrative Sonderschulung (IS)

In Absprache mit dem Schulpsychologischen Dienst, der zuständigen Sonderschule und den Klassenlehrpersonen besteht an der Volksschule Hohenrain die Möglichkeit, Kinder mit Behinderungen integrativ zu schulen.

Kindergarten

Die Kinder haben das Recht, während zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Davon ist ein Jahr obligatorisch. Kinder, die bis zum 31. Juli das 5. Altersjahr vollenden, haben im Schuljahr, welches am 1. August des gleichen Jahres beginnt, den Kindergarten zu besuchen.

Die Eltern können jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern diese die Anforderungen erfüllen: z. B. Schulweg bewältigen, Blockzeitenrhythmus einhalten, selbständig auf die Toilette gehen, Kleider und Schuhe wechseln. Dies ist in der Regel ab vollendetem viertem Lebensjahr der Fall.

Die Eltern können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr zurückstellen.

Der Eintritt in den Zweijahreskindergarten ist halbjährlich möglich, im August und Februar. (Power-Point-Präsentation KG-Elternabend [pdf, 3.5 MB])

Klapp

Mit der App „Klapp“ wurde eine Lösung entwickelt, die eine einfache und effiziente Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern ermöglicht. Die Eltern erhalten dabei Informationen, Termine und Elternbriefe ganz bequem auf das Smartphone, Tablet oder Computer.

Beim Schuleintritt erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten die notwendigen Zugangsdaten zur Registration.

Klassenlager

Während der Primarschulzeit kann normalerweise jedes Kind an einem Klassenlager teilnehmen. Das Lager findet in der Regel in der 5./6. Primarklasse statt. Für die Durchführung des Lagers ist die Klassenlehrperson verantwortlich. Die Teilnahme am Lager ist für die Schulkinder verpflichtend.

Klassenzuteilung

Zuständig für die Klassenzuteilung ist die Schulleitung. Die Eltern und die Schulkinder werden jeweils Ende Mai/Anfang Juni von der Klassenlehrperson über die Klassenzuteilung informiert.

Konflikte

Bei Konflikten oder Schwierigkeiten ist immer die Klassenlehrperson oder die betreffende Fachlehrperson erster Ansprechpartner. Kann das Problem nicht gelöst werden, ist die Schulleitung beizuziehen.

Läusebefall

Immer wieder mal treten diese kleinen unangenehmen Ungeziefer auf den Köpfen einzelner Kinder auf. Falls Sie bei Ihrem Kind einen Läusebefall feststellen, informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrperson. Nur so können wir eine Verbreitung der unliebsamen Tierchen verhindern.

Legasthenie-Unterricht

Dieses Unterstützungs- und Förderangebot wird von IF-Lehrpersonen im Rahmen der integrativen Förderung aufgrund einer vom Schulpsychologischen Dienst verordneten Fördermassnahme erteilt. Grundsätzlich unterliegen Lernende mit einer Lese-Rechtschreibstörung den für alle Lernenden geltenden Massstäben der Leistungserhebung und Leistungsbewertung. Unter Einbezug der Eltern und in Absprache mit dem Kinde werden durch die beteiligten Lehrpersonen Massnahmen zur Unterstützung im Unterricht und bei Lernzielüberprüfungen festgelegt. Diese werden schriftlich vereinbart und allen Beteiligten zugestellt.

Musikschule Oberseetal

Die Gemeinde Hohenrain hat sich auf das Schuljahr 2020/21 der Musikschule Oberseetal angeschlossen. Der Musikschulunterricht für unsere Schülerinnen und Schüler findet mehrheitlich in den Räumlichkeiten der Volksschule Hohenrain statt.

Mobiltelefone - Handyfreie Zone

Mobiltelefone, Handys, Iphones, Ipods usw. der Schulkinder dürfen nicht mit in die Schule genommen werden. Ausnahmen sind mit den Lehrpersonen abgesprochen.

Obligatorische Schulveranstaltungen

Für obligatorisch bezeichnete Schulveranstaltungen wie Schulreisen, Exkursionen, Sporttage, Klassenlager etc. dürfen grundsätzlich keine Beiträge verlangt werden, ausgenommen sind Beiträge an Verpflegungskosten. Für obligatorische Lager dürfen sich laut Bundesgericht die Verpflegungskosten je nach Alter der Schüler/innen zwischen CHF 10.- und CHF 16.- pro Tag und Schüler/in bewegen.

Pausenaufsicht

Die Pausenaufsicht bei den einzelnen Schulhäusern wird durch Lehrpersonen wahrgenommen. Fehlverhalten/Zwischenfälle werden der Klassenlehrperson gemeldet.

Projekttage

Jährlich finden in der Regel von Montag bis Mittwoch vor Auffahrt oder Fronleichnam Projekttage statt. Diese sind ein individueller Gestaltungsraum für Klassen und Schulhausteams.

Qualitätsmanagement

Verantwortlich für die Schulqualität vor Ort sind die Schulleitung und die Bildungskommission. Das im Januar 2020 überarbeitete Konzept Qualitätsmanagement [pdf, 359 KB] der Volksschule Hohenrain finden sie unter Downloads.

Schlittschuh laufen

Im Winter ist jede Schulklasse zweimal auf dem Eisfeld in Hochdorf anzutreffen. Der Transport nach Hochdorf und zurück erfolgt mit dem gemeindeeigenen Schulbus.

Schulbesuchsmorgen

Fünfmal im Jahr finden Schulbesuchsmorgen statt. Dies sind auf der Homepage und im Info-Blatt der Schule publiziert. Alle sind herzlich willkommen.

Schülertransporte

Alle unsere "Schulbuskinder" werden mit den gemeindeeigenen Schulbussen transportiert.

Schuldienste

Die Schuldienste (Logopädie, Schulpsychologie und Psychomotorik) werden durch den Schuldienstkreis Hochdorf abgedeckt.

Schulleitung

Die Schulleitung Hohenrain ist für die operative Führung der Schule verantwortlich.

Schulreisen

Schulreisen sind eine Tradition. Die Art und Weise der Durchführung liegt in der Verantwortung der Klassenlehrperson.

Schulsozialarbeit (SSA)

Die Schulsozialarbeit unterstützt die Schule bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages. Dies geschieht durch kompetente Beratungs-, Betreuungs- und Interventionsaufgaben, Präventions- und Triagefunktionen. Durch ihre Nähe zur Schule ist das Angebot der SSA niederschwellig. Zielgruppen sind in erster Linie Schulkinder, aber auch Lehrpersonen und Eltern.

Schulweg/Schulwegsicherheit

Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Die Schule und die Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei thematisieren dieses Thema stufenweise mit den Schulkindern.

Schwimmen

Alle Kinder haben mindestens 14-täglich Schwimmunterricht in der Schwimmhalle des Heilpädagogischen Zentrums in Hohenrain.

Tagesstrukturen

Ab dem Schuljahr 2025/26 bietet die Volksschule Hohenrain schul- und familienergänzende Tagesstrukturen an. Die Tagesstrukturen unterstützen Familien, indem sie die Betreuung der Kinder ausserhalb des Unterrichts übernehmen - am Morgen, über den Mittag sowie am Nachmittag nach Schulschluss. Unter professioneller Leitung haben die Kinder die Möglichkeit zu spielen, malen, lesen, sich auszuruhen, Hausaufgaben zu erledigen und dabei auf natürliche Weise ihre Selbstständigkeit und ihr Sozialverhalten zu stärken. ​​​

Detaillierte Informationen finden Sie im Bereich Tagesstrukturen.

Urlaubsgesuche / Dispensationen

Die Volksschule Hohenrain hat folgende Richtlinien erlassen:
Urlaubsgesuche müssen schriftlich begründet und möglichst 20 Tage vor Urlaubsbeginn an die entsprechende Stelle gerichtet werden. Dispensationen erfolgen individuell und sind abhängig vom Gesuchgrund. „Jokertage“ stehen nicht zur Verfügung. Verpasster Unterrichtsinhalt muss auf eine angemessene Art und Weise kompensiert werden. Diese Regelung gilt sowohl für den Kindergarten als auch für die Primarschule. Das Formular Urlaubsgesuch [pdf, 80 KB] ist unter Downloads zu finden.
Für Dispensationen vom Unterricht ist bis zu drei Tagen die Klassenlehrperson, für längere oder ferienverlängernde Dispensationen sowie generelle Dispensationen von einzelnen Fächern die Schulleitung zuständig. Bei zweifelhafter Begründung kann die Klassenlehrperson das Gesuch an die Schulleitung weiterleiten.

Verkehrsunterricht Luzerner Polizei

Die Verkehrsinstruktoren der Luzerner Polizei besuchen die Schulklassen regelmässig:

  • KG, 2. Klasse: jährlich; Verkehrsunterricht, Schulwegsicherheit
  • 3./4. Klasse: pro Stufe; Verkehrsgartenschulung
  • 5./6. Klasse pro Stufe; Verkehrsschulung mit Radfahrerprüfung.

Die Radfahrprüfungsstrecke [pdf, 7.6 MB] in Hochdorf ist unter Downloads Downloads zu finden. Zu weiteren Informationen sowie Test-Übungen gelangen Sie hier.

Wegzug

Bei einem Wegzug informieren die Erziehungsberechtigten die Klassenlehrperson und die Schulleitung frühzeitig.

Zahnarzt / Schulzahnarzt

Alle Kinder vom obligatorischen Kindergartenjahr bis zur 6. Klasse werden jährlich vom Schulzahnarzt untersucht. Den Eltern steht es frei, diesen obligatorischen Untersuch beim Privatzahnarzt durchführen zu lassen. Die Untersuchungskosten beim Schulzahnarzt trägt die Gemeinde, jene beim Privatzahnarzt die Erziehungsberechtigten. Allfällige Behandlungskosten tragen immer die Eltern.

Zahnprophylaxe

Die Schulzahnproylaxe wird durch eine Fachfrau viermal jährlich in allen Klassen durchgeführt.

Zivildienst

Die Volksschule Hohenrain ist ein anerkannter Einsatzbetrieb für Zivildienstleistende. Darum dürfen wir in Hohenrain und Kleinwangen immer wieder Zivis begrüssen. Die Zivildienstleistenden werden im Rahmen dieser Tätigkeit in verschiedenen Arbeitsfeldern mitwirken. Eines dieser Aufgabenfelder kann der Einsatz als Klassenassistenz in den verschiedenen Klassen sein.

Zuzug

Bei einem Zuzug melden sich die Erziehungsberechtigten frühzeitig bei der Schulleitung der Volksschule Hohenrain. Das Anmeldeformular ist unter Downloads zu finden.