A-Z


Absenzen
Voraussehbare Absenzen sind frühzeitig der Klassenlehrperson zu melden (Urlaubsgesuch). Kurzfristige Absenzen wie Krankheit sind der Lehrperson vor Unterrichtsbeginn telefonisch (Telefon Schule) mitzuteilen oder via Mitschüler/in auszurichten, sodass die Lehrperson über die Absenz informiert ist. Falls bei einem fehlenden Schulkind die Eltern von der Lehrperson nicht erreicht werden können, wird die Schulleitung und später notfalls die Polizei verständigt.

Arzt / Schularzt

Alle Schulkinder werden im obligatorischen Kindergarten, in der 4. und 8. Klasse durch den Schularzt untersucht. Die Kosten übernimmt die Gemeinde.

Begabungsförderung

Die Begabungsförderung findet im Rahmen des Unterrichts statt. Die Klassenlehrpersonen werden von den Lehrpersonen für  integrative Förderung (IF) unterstützt. Alle Kinder führen ein (Talent)Portfolio.

Bibliothek

Die Schulkinder von Lieli, Kleinwangen und Hohenrain besuchen regelmässig die Gemeindebibliothek im Turm Roten in Hohenrain.

Bildungskommission

Die fünfköpfige Bildungskommission wird von der Gemeindeversammlung gewählt. Das Gremium ist eine Kommission ohne Entscheidungskompetenz.  Die Bildungskommission unterstützt und berät den Gemeinderat und die Schulleitung in allen Belangen der Volksschulbildung. Die Bildungskommission erarbeitet zusammen mit der Schulleitung den Leistungsauftrag sowie die Ausgestaltung und die Organisation des vom Gemeinderat festgelegten kommunalen Volksschulangebots.

Dispensationen / Urlaubsgesuche

Die Volksschule Hohenrain hat folgende Richtlinien erlassen:
Urlaubsgesuche müssen schriftlich begründet und möglichst 20 Tage vor Urlaubsbeginn an die entsprechende Stelle gerichtet werden. Dispensationen erfolgen individuell und sind abhängig vom Gesuchgrund. „Jokertage“ stehen nicht zur Verfügung. Der verpasste Lehrstoff muss auf eine angemessene Art und Weise kompensiert werden. Diese Regelung gilt sowohl für den Kindergarten als auch für die Primarschule. Das Formular "Urlaubsgesuch" ist unter Downloads zu finden.
Für Dispensationen vom Unterricht ist bis zu drei Tagen die Klassenlehrperson, für längere Dispensationen sowie generelle Dispensationen von einzelnen Fächern die Schulleitung zuständig. Bei zweifelhafter Begründung kann die Klassenlehrperson das Gesuch an die Schulleitung weiterleiten.

Duschen

Da das Duschen  zum Turnunterricht gehört, duschen die Schülerinnen und Schüler mindestens nach jeder Doppellektion. Wenn ein Kind einmal nicht duschen darf, teilen die Eltern dies der Lehrperson schriftlich mit.

Dyskalkulie-Unterricht

Dieses Unterstützungs- und Förderangebot wird von IF-Lehrpersonen im Rahmen der integrativen Förderung aufgrund einer vom Schul-psychologischen Dienst verordneten Fördermassnahme erteilt. Grundsätzlich unterliegen Lernende mit einer Rechenstörung den für alle Lernenden geltenden Massstäben der Leistungserhebung und Leistungsbewertung. Unter Einbezug der Eltern und in Absprache mit dem Kinde werden durch die beteiligten Lehrpersonen Massnahmen zur Unterstützung im Unterricht und bei Lernzielüberprüfungen festgelegt. Diese werden schriftlich vereinbart und allen Beteiligten zugestellt.

Elternabende

Elternabende finden grundsätzlich zu Beginn des neuen Schuljahres bei jenen Klassen statt, wo ein Wechsel der Klassenlehrperson stattgefunden hat. Weitere Elternabende oder -anlässe sind jederzeit möglich. Am Elternabend erwarten wir die Teilnahme der Eltern.

Elterngespräche

In jedem Schuljahr findet vom Kindergarten bis zur 6. Klasse mindestens ein Beurteilungsgespräch statt. Es wird auf der Grundlage eines Fremdbeurteilungsdokuments geführt. Im Kindergarten und in der 1./2. Klasse finden diese im Rahmen von Ganzheitlich Beurteilen und Fördern (GBF) statt. Bei den Elterngesprächen ist das Kind anwesend. Es werden die drei Beurteilungsbereiche Sach-, Sozial- und Selbstkompetenz angesprochen. Die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen werden gleichwertig beurteilt und gefördert.

Elternmitwirkung

Es gibt verschiedene Ebenen der Elternmitwirkung:
Individuelle Ebene: Elterngespräche, Kontaktheft, Telefonate, ...
Klassenebene: Unterrichtsbesuche, Elternabende, ... 
Schulhausebene: Elternstamm (pro Klasse 2 Elternvertretungen)
Schulebene: Elternrat (pro Klasse 1 Elternvertretung)

Die Volksschule Hohenrain ist an einer konstruktiven und fairen Zusammenarbeit sehr interessiert (Konzept "Elternmitwirkung").

Familienergänzende Betreuung  (Verein Chenderhand)

Der Verein Chenderhand Hochdorf vermittelt Plätze in Tagesfamilien in den Gemeinden Hochdorf, Ballwil, Eschenbach, Hohenrain, Inwil und Römerswil.
Vermittlung: 041 914 92 50 (Dienstag bis Donnerstag jeweils von 08.30 - 11.00 Uhr)

Ferienplan

Der Ferienplan der Volksschule Hohenrain richtet sich nach der kantonalen Vorgabe.

Ganzheitlich beurteilen und fördern (GBF)

Im Kindergarten und in der 1./2. Klasse werden die Leistungen mittels GBF beurteilt. GBF ist eine förderorientierte Beurteilung. Sie berücksichtigt die individuellen Lernbedingungen und Lernprozesse der Lernenden. Die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen werden gleichwertig beurteilt und gefördert.

Integrative Förderung (IF)

Die Integrative Förderung (IF) ist eine Unterstützung für alle Kinder in der Regelschule. Im Zentrum steht der Klassenunterricht. Klassenlehrperson, IF-Lehrperson und Fachlehrperson planen, realisieren und reflektieren den Unterricht gemeinsam. Innerhalb der Klasse werden für ausgewählte Förderschwerpunkte flexible Lerngruppen gebildet.  

Schulkinder mit besonderen Bedürfnissen werden an der Volksschule Hohenrain integrativ gefördert. Wir sind bestrebt den Kindern eine individuelle Förderung der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz anzubieten. Die Lehrpersonen für Integrative Förderung (IF) und die Schulischen Heilpädagoginnen (SHP) arbeiten im Kindergarten und in der Primarschule.

Integrative Sonderschulung (IS)

In Absprache mit dem Schulpsychologischen Dienst, der zuständigen Sonderschule und den Klassenlehrpersonen besteht an der Volksschule Hohenrain die Möglichkeit, Kinder mit Behinderungen integrativ zu schulen.

Kindergarten

Die Kinder haben das Recht, während zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Davon ist ein Jahr obligatorisch. Kinder, die bis zum 31. Juli das 5. Altersjahr vollenden, haben im Schuljahr, welches am 1. August des gleichen Jahres beginnt, den Kindergarten zu besuchen.

Die Eltern können jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern diese die Anforderungen erfüllen: z. B. Schulweg bewältigen, Blockzeitenrhythmus einhalten, selbständig auf die Toilette gehen, Kleider und Schuhe wechseln. Dies ist in der Regel ab vollendetem viertem Lebensjahr der Fall.

Die Eltern können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr zurückstellen.

Der Eintritt in den Zweijahreskindergarten ist halbjährlich möglich, im August und Februar. (Power-Point-Präsentation KG-Elternabend)

Klassenlager

Während der Primarschulzeit kann normalerweise jedes Kind an einem Klassenlager teilnehmen. Das Lager findet in der Regel in der 5./6. Primarklasse statt. Für die Durchführung des Lagers ist die Klassenlehrperson verantwortlich. Die Teilnahme am Lager ist für die Schulkinder verpflichtend.

Klassenzuteilung

Zuständig für die Klassenzuteilung ist die Schulleitung. Die Eltern und und Schulkinder werden jeweils ende Mai/anfangs Juni über die neuen Klassenlehrpersonen informiert.

Konflikte

Bei Konflikten oder Schwierigkeiten ist immer die Klassenlehrperson oder die betreffende Fachlehrperson erster Ansprechpartner. Kann das Problem nicht gelöst werden, ist die Schulleitung beizuziehen.

Läusebefall

Immer wieder mal treten diese kleinen unangenehmen Ungeziefer auf den Köpfen einzelner Kinder auf. Falls Sie bei Ihrem Kind einen Läusebefall feststellen, informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrperson. Nur so können wir eine Verbreitung der unliebsamen Tierchen verhindern.

Legasthenie-Unterricht

Dieses Unterstützungs- und Förderangebot wird von IF-Lehrpersonen im Rahmen der integrativen Förderung aufgrund einer vom Schul-psychologischen Dienst verordneten Fördermassnahme erteilt. Grundsätzlich unterliegen Lernende mit einer Lese- Rechtschreibstörung den für alle Lernenden geltenden Massstäben der Leistungserhebung und Leistungs-bewertung. Unter Einbezug der Eltern und in Absprache mit dem Kinde werden durch die beteiligten Lehrpersonen Massnahmen zur Unterstützung im Unterricht und bei Lernzielüberprüfungen festgelegt. Diese werden schriftlich vereinbart und allen Beteiligten zugestellt.

Musikschule Oberseetal

Die Gemeinde Hohenrain hat sich auf das Schuljahr 2020/21 der Musikschule Oberseetal angeschlossen. Leitung: Roland Recher. Der Musikschulunterricht für unsere Schülerinnen und Schüler findet mehrheitlich in den Räumlichkeiten der Volksschule Hohenrain statt.

Mobiltelefone - Handyfreie Zone

Mobiltelefone, handys, iphones, ipods usw. der Schulkinder dürfen nicht mit in die Schule genommen werden. Ausnahmen sind mit den Lehrpersonen abgesprochen.

Obligatorische Schulveranstaltungen

Für obligatorisch bezeichnete Schulveranstaltungen wie Schulreisen, Exkursionen, Sporttage, Klassenlager etc. dürfen grundsätzlich keine Beiträge verlangt werden, ausgenommen sind Beiträge an Verpflegungs-kosten. Für obligatorische Lager dürfen sich laut Bundesgericht die Verpflegungskosten je nach Alter der Schüler/innen zwischen 10 und 16 Franken pro Tag und Schüler/in bewegen.

Pausenaufsicht

Die Pausenaufsicht bei den einzelnen Schulhäusern wird durch Lehrpersonen wahrgenommen. Fehlverhalten/Zwischenfälle werden der Klassenlehrperson gemeldet.

Projekttage

Jährlich finden in der Regel von Montag bis Mittwoch vor Auffahrt oder Fronleichnam Projekttage statt. Diese sind ein individueller Gestaltungsraum für Klassen und Schulhausteams.

Qualitätsmanagement

Verantwortlich für die Schulqualität vor Ort sind die Schulleitung und die Bildungskommission. Das im Januar 2020 überarbeitete Konzept Qualitäts-management der Volksschule Hohenrain finden sie unter Downloads.

Schlittschuh laufen

Im Winter ist jede Schulklasse zweimal auf dem Eisfeld in Hochdorf anzutreffen. Der Transport nach Hochdorf und zurück erfolgt mit dem gemeindeeigenen Schulbus.

Schulbesuchsmorgen

Fünfmal im Jahr finden Schulbesuchsmorgen statt. Dies sind auf der Homepage und im Info-Blatt der Schule publiziert. Alle sind herzlich willkommen.

Schülertransporte

Alle unsere "Schulbuskinder" werden  mit den gemeindeeigenen Bussen transportiert. 

Schuldienste

Die Schuldienste (Logopädie, Schulpsychologie und Psychomotorik) werden durch den Schulkreisdienst Hochdorf abgedeckt.

Schulleitung

Die Schulleitung Hohenrain ist für die operative Führung der Schule verantwortlich.

Schulreisen

Schulreisen sind eine Tradition. Die Art und Weise der Durchführung liegt in der Verantwortung der Klassenlehrperson.

Schulsozialarbeit (SSA)

Die Schulsozialarbeit unterstützt die Schule bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages. Dies geschieht durch kompetente Beratungs-, Betreuungs- und Interventionsaufgaben, Präventions- und Triagefunktionen. Durch ihre Nähe zur Schule ist das Angebot der SSA niederschwellig. Zielgruppen sind in erster Linie Schulkinder, aber auch Lehrpersonen und Eltern.

Schulweg/Schulwegsicherheit
Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Die Schule und die Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei thematisieren dieses Thema stufenweise mit den Schulkindern. 

Schwimmen
Alle Kinder haben mindestens 14-täglich Schwimmunterricht in der Schwimmhalle des Heilpädagogischen Zentrums in Hohenrain.

Urlaubsgesuche / Dispensationen
Die Volksschule Hohenrain hat folgende Richtlinien erlassen:
Urlaubsgesuche müssen schriftlich begründet und möglichst 20 Tage vor Urlaubsbeginn an die entsprechende Stelle gerichtet werden. Dispensationen erfolgen individuell und sind abhängig vom Gesuchgrund. „Jokertage“ stehen nicht zur Verfügung. Der verpasste Lehrstoff muss auf eine angemessene Art und Weise kompensiert werden. Diese Regelung gilt sowohl für den Kindergarten als auch für die Primarschule. Das Formular "Urlaubsgesuch" ist unter Downloads zu finden.

Für Dispensationen vom Unterricht ist bis zu drei Tagen die Klassenlehrperson, für längere Dispensationen sowie generelle Dispensationen von einzelnen Fächern die Schulleitung zuständig. Bei zweifelhafter Begründung kann die Klassenlehrperson das Gesuch an die Schulleitung weiter leiten.

Eine Ausnahme bildet die Verlängerung von Schulferien. Urlaubsgesuche für die Zeit unmittelbar vor oder nach den Schulferien sind immer an die Schulleitung zu richten. 

Verkehrsunterricht Kantonspolizei
Die Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei besuchen die Schulklassen regelmässig:

KG, 2. Klasse: Jährlich; Verkehrsunterricht, Schulwegsicherheit

3./4. Klasse: pro Stufe; Verkehrsgartenschulung

5./6. Klasse: pro Stufe; Verkehrsschulung mit Radfahrerprüfung.
Die Radfahrprüfungsstrecke in Hochdorf ist unter Downloads zu finden. Zu weiteren Informationen sowie Test-Übungen gelangen Sie hier.

Wegzug

Bei einem Wegzug informieren die Erziehungsberechtigten die Klassenlehr-person und die Schulleitung frühzeitig.

Zahnarzt / Schulzahnarzt

Alle Kinder werden jährlich vom Schulzahnarzt untersucht. Die Kosten werden von der Gemeinde getragen. Die Erziehungsberechtigten können diesen Untersuch auf eigene Kosten bei einem Zahnarzt ihrer Wahl durchführen lassen.

Zahnprophylaxe

Die Schulzahnproylaxe wird durch eine Fachfrau viermal jährlich in allen Klassen durchgeführt.

Zuzug

Bei einem Zuzug melden sich die Erziehungsberechtigten frühzeitig bei der Gemeindekanzlei Hohenrain und der Schulleitung der Volksschule Hohenrain. Anmeldeformular unter Downloads.



Jahresmotto 2023 - 2025


Info-Blatt 2023/2024


Symbaloo

Volksschule Hohenrain